AGB

Teilnahmeregeln & AGB

DURCH ERWERB EINES ODER MEHRERER TICKETS STIMMT DER/DIE KÄUFER/IN DEN UNTEN AUFGEFÜHRTEN AGB, TEILNAHMEREGELN UND DER HAFTUNGSVERZICHTSERKLÄRUNG DES VERANSTALTERS ZU.

SCHWANGERE PERSONEN ODER SOLCHE, DIE AN EINER ODER MEHREREN UNTER § 1.2 ANGEFÜHRTEN KRANKHEIT(EN) LEIDEN, VERPFLICHTEN SICH, DIES DEM VERANSTALTER MITZUTEILEN.

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§1 Sicherheitsbestimmungen

  • §1.1 Festes, rutschfestes und knöchelhohes Schuhwerk wird vom veranstaltenden Verein empfohlen.
  • §1.2 Schwangere, herzkranke Personen, EpileptikerInnen, KlaustrophobikerInnen, AsthmatikerInnen, Kinder unter 8 Jahren sowie unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehende Personen sind aus sicherheitsrelevanten Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • §1.3 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein ravelsbach.kultur kann mit Ausnahme von jenen vorsätzlichen Handlungen, die vom Gesetzgeber ausgeschlossen sind, für Unfälle, Verletzungen oder sonstige Erkrankungen (egal ob physische oder psychische) nicht haftbar gemacht werden. Die Teilnehmenden haben sich im Rahmen der Veranstaltung äußerst diszipliniert zu verhalten und alles zu unterlassen, was andere Gruppen, Teilnehmende und sonstige Personen behindern oder gefährden könnte.
  • §1.4 Während der Dauer der Veranstaltung ist den Streckenposten und den Mitwirkenden unbedingt Folge zu leisten. Diese sind weisungsbefugt.
  • § 1.5 Die Teilnehmenden verpflichten sich die angegebene Strecke nicht zu verlassen und sich immer in der Nähe der Absperrungen aufzuhalten sowie genügend Abstand zur Vorgruppe einzuhalten.
  • § 1.6 Der Veranstalter verpflichtet sich, jeder Gruppe mindestens einen Lage- und Streckenplan als Orientierungshilfe auszuhändigen. Weiters wird der Veranstalter die gesamte Strecke mit nachtaktiven, grünen “Gänsehaut” Tafeln markieren und ggf. zusätzlich mit Absperrbändern sichern. Steile Streckenabschnitte müssen durch den Veranstalter mit Sicherheitsseilen ausgestattet werden.

§2 Teilnahme

  • §2.1 Der Veranstalter rät Kindern von 8-12 Jahren explizit von der Wanderung ab. Wenn sich die Eltern jedoch für eine Teilnahme des Kindes entscheiden gilt: NUR in Begleitung mindestens eines Erwachsenen.
  • §2.2 Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt ausgenommen in § 3.1 angeführte Gründe.
  • §2.3 Die Mitnahme von Ton- und Bildaufzeichnungsgeräten, Flaschen, Alkohol, Gläsern, Dosen, Stöcken, Waffen, Feuerwerksartikeln, Haustieren und anderen gefährlichen Artikeln und Gegenständen ist verboten und kann vom Veranstalter geahndet werden.
  • §2.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen auch ohne Angaben von Gründen von der Veranstaltung auszuschließen.
  • §2.5 Bei TV Übertragungen, Fotoaufnahmen oder Videoaufnahmen durch den Veranstalter selbst oder durch Dritte, erteilen die Teilnehmenden das Recht und die Zustimmung, dass diese Aufnahmen und Übertragungen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedem technischen Verfahren ausgewertet und aufgewertet werden dürfen und als Werbezweck in Printmedien und im Internet bzw. als Zweck der Veröffentlichung auf der Homepage insbesondere auf den Seiten www.gänsehaut.at und www.facebook.com/gaensehaut sowie auf den Seiten der offiziellen Eventfotografen veröffentlicht und gepostet werden dürfen.
  • §2.6 Die Teilnehmenden erklären sich bereit, ihre persönlichen Daten und die angegebene Mailadresse für das Gewinnspiel und für werbetechnische Zwecke von ravelsbach.kultur abzugeben. Weiters erklären sie sich bereit, die angegebene Mailadresse an Dritte, jedoch nur im Zuge einer Feedbackbefragung zur Veranstaltung „Gänsehaut am Hungerturm“ weiterzugeben.

§3 Veranstaltungsabsage

  • §3.1 Im Falle einer Unwetterwarnung, Sturmgefahr oder im Falle, dass die Teilnehmenden durch sonstige Gefahren gefährdet werden könnten, behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Event zu unterbrechen oder im schlimmsten Falle abzusagen. In diesem Falle wird der Veranstalter bzw. der offizielle Vertriebspartner Ö Ticket den Kartenpreis refundieren.